AGB Verlag Schwarz-Schönherr


§ 1 - Allgemeines
Für unsere sämtlichen Lieferungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden - Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Etwaige abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten uns nur, wenn wir ihnen ausdrücklich unter Verzicht auf unsere Bedingungen schriftlich zugestimmt haben. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 - Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind von uns gelieferte Videocassetten / Videofilme / Video - und Filmrechte einschließlich etwaigem Zubehör.

§ 3 - Vertragsabschluß - Lieferung - Zusicherung
1. Mündliche Angebote und mündliche Aufträge sowie alle etwaigen mündlichen Zusagen von Vertretern oder Verkäufern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Bei sofortiger Lieferung durch uns kann jedoch die schriftliche Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden.
2. Die Lieferung richtet sich nach unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Bestimmte Eigenschaften des Vertragsgegenstandes gelten grundsätzlich nur dann als von uns zugesichert, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

§4 - Preise
Angebotene Preise verstehen sich ohne Kosten der Versendung, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Zu den angebotenen Preisen wird im jedem Fall die gesetzlich gültige MwSt. zum Zeitpunkt der Lieferung erhoben.

§ 5 - Lieferzeit
1. Vorgesehene Liefertermine und Fristen werden nach besten Kräften eingehalten. Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Geraten wir in Lieferverzug, so kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung oder wegen Nichterfüllung sind im Falle leichter Fahrlässigkeit von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
3. Wir geraten nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, auch aus anderen Verträgen, in Verzug ist.

§ 6 - Versand - Lieferung
1. Versandbereite, gemeldete Ware ist unverzüglich abzunehmen. Bei von uns übernommenem Versand erfolgt die Wahl der Transportmittel und des Transportweges nach unserem Ermessen, wenn uns soweit keine besondere Weisung des Kunden vorliegt.
2. Mit der Übergabe der zu liefernden Ware an den Kunden oder an die mit der Ausführung des Versandes bestimmten Person oder Unternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über.
3. Nimmt der Kunde die Lieferungen nicht rechtzeitig ab oder verzögert sich der Versand auf Grund von ihm zu vertretender Umstände, so sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer Frist von 14 Tagen die Bezahlung des Kaufpreises zu verlangen. Stattdessen können wir auch nach Ablauf der Nachfrist von weiteren 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten oder die Erfüllung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
4. Der Kunde selbst ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen seines Heimatlandes zu berücksichtigen.

§ 7 - Mängelrügen - Gewährleistung
1. Der Kunde oder der von ihm bezeichnete Empfänger hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen, Mängel, auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 8 Tagen können Einsprüche wegen Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
2. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl entweder zur Lieferung einer fehlerfreien Cassette / Film, oder zur Erstattung der Kaufsumme verpflichtet.
3. Kommen wir der Verpflichtung zur Ersatzlieferung einer Mangelfreien Ware nicht nach, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche bestehen nicht.

§ 8- Zahlungen
Soweit nichts anderes vereinbart, sind alle unsere Rechnungen sofort ab Rechnungsdatum bzw. Lieferdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Fälligkeit der Rechnung werden Fälligkeitszinsen in Hohe von 5 % über dem jeweiligen Discountsatz der Deutschen Bundesbank oder in Höhe nachweisbarer Sollzinsen eines ( von uns in Anspruch genommenen ) Kontokorrentkredites berechnet. Weitergehende Ansprüche aus Verzug werden hierdurch nicht berührt. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 9 - Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum. ( Vorbehaltsware ). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Kunde nur berechtigt solange die Weiterveräußerung im Zuge seines normalen Geschäftsverkehrs erfolgt und solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Soweit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Gültigkeit des Eigentumsvorbehaltes an Formvorschriften oder sonstigen Vorraussetzungen geknüpft ist, hat der Kunde diese zu erfüllen. Sollten Mitwirkungshandlungen unserseits erforderlich sein, hat uns der Kunde darauf hinzuweisen. Sollte die Gültigkeit des Eigentumsvorbehaltes, des verlängerten Eigentumsvorbehaltes, aus Rechtsgründen nicht möglich sein, hat der Kunde unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass uns eine entsprechende Sicherheit eingeräumt wird.

§ 10 - Lieferung auf Kommission
Bei Lieferung auf Kommission haftet der Kunde für die Vollzähligkeit und Unversehrtheit der Ware. Nichtverkaufte Filme werden von uns zurückgenommen, vorausgesetzt die Ware befindet sich in einem einwandfreien Zustand der den Weiterverkauf der Ware erlaubt. Ausgeschlossen von einer Rücknahme sind Cassetten deren Cover beschädigt oder mit Preisetiketten beklebt ist.

§ 11 - Verkauf von Film, Fotorechten und Lizenzen
Bei Lieferung von Orginal / Master / Kopierbändern und / oder Fotos / Negative / Diapositive gehen die Urheber- / Nutzungs- und Verwertungsrechte erst nach Zahlungseingang auf unser Konto an den Kunden über. Eine vorherige Nutzung des Material, auch die Bearbeitung und Speicherung auf digitalen Medien in jedweder Form, ist ausdrücklich untersagt.

§ 12 - Erfüllungsort - Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand Potsdam. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die einheitlichen Gesetze über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss solcher Kaufverträge ( Haager Kaufrechtsabkommen ) finden keine Anwendung.

§ 13 - Salvatoresche Klausel
Im Falle einer Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt ohne weiteres eine solche Regelung, die im Rahmen des rechtlich möglichen, der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.