§ 1 - Allgemeines
Für unsere sämtlichen Lieferungen gelten ausschließlich
unsere nachstehenden - Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Etwaige
abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten uns nur, wenn wir ihnen
ausdrücklich unter Verzicht auf unsere Bedingungen schriftlich zugestimmt
haben. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen
des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 - Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind von uns gelieferte Videocassetten / Videofilme
/ Video - und Filmrechte einschließlich etwaigem Zubehör.
§ 3 - Vertragsabschluß - Lieferung - Zusicherung
1. Mündliche Angebote und mündliche Aufträge sowie alle etwaigen
mündlichen Zusagen von Vertretern oder Verkäufern bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Bei sofortiger Lieferung
durch uns kann jedoch die schriftliche Auftragsbestätigung durch unsere
Rechnung ersetzt werden.
2. Die Lieferung richtet sich nach unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Bestimmte Eigenschaften des Vertragsgegenstandes gelten grundsätzlich
nur dann als von uns zugesichert, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich
bestätigt haben.
§4 - Preise
Angebotene Preise verstehen sich ohne Kosten der Versendung, soweit nicht
etwas anderes vereinbart wird. Zu den angebotenen Preisen wird im jedem
Fall die gesetzlich gültige MwSt. zum Zeitpunkt der Lieferung erhoben.
§ 5 - Lieferzeit
1. Vorgesehene Liefertermine und Fristen werden nach besten Kräften eingehalten.
Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt worden sind.
2. Geraten wir in Lieferverzug, so kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist
setzen und nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung oder wegen Nichterfüllung
sind im Falle leichter Fahrlässigkeit von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen
ausgeschlossen.
3. Wir geraten nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung von
Verpflichtungen uns gegenüber, auch aus anderen Verträgen, in Verzug
ist.
§ 6 - Versand - Lieferung
1. Versandbereite, gemeldete Ware ist unverzüglich abzunehmen. Bei von
uns übernommenem Versand erfolgt die Wahl der Transportmittel und des Transportweges
nach unserem Ermessen, wenn uns soweit keine besondere Weisung des Kunden vorliegt.
2. Mit der Übergabe der zu liefernden Ware an den Kunden oder an die mit
der Ausführung des Versandes bestimmten Person oder Unternehmen geht die
Gefahr auf den Kunden über.
3. Nimmt der Kunde die Lieferungen nicht rechtzeitig ab oder verzögert
sich der Versand auf Grund von ihm zu vertretender Umstände, so sind wir
berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer Frist von 14 Tagen die Bezahlung des
Kaufpreises zu verlangen. Stattdessen können wir auch nach Ablauf der Nachfrist
von weiteren 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten oder die Erfüllung
ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
4. Der Kunde selbst ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen seines Heimatlandes
zu berücksichtigen.
§ 7 - Mängelrügen - Gewährleistung
1. Der Kunde oder der von ihm bezeichnete Empfänger hat die Ware unverzüglich
nach Erhalt zu prüfen, Mängel, auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften,
sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von
8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 8 Tagen
können Einsprüche wegen Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
2. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl entweder
zur Lieferung einer fehlerfreien Cassette / Film, oder zur Erstattung der Kaufsumme
verpflichtet.
3. Kommen wir der Verpflichtung zur Ersatzlieferung einer Mangelfreien Ware
nicht nach, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns
eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche des Kunden,
insbesondere Schadenersatzansprüche bestehen nicht.
§ 8- Zahlungen
Soweit nichts anderes vereinbart, sind alle unsere Rechnungen sofort ab
Rechnungsdatum bzw. Lieferdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Fälligkeit
der Rechnung werden Fälligkeitszinsen in Hohe von 5 % über dem
jeweiligen Discountsatz der Deutschen Bundesbank oder in Höhe nachweisbarer
Sollzinsen eines ( von uns in Anspruch genommenen ) Kontokorrentkredites
berechnet. Weitergehende Ansprüche aus Verzug werden hierdurch nicht
berührt. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden
besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 9 - Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum.
( Vorbehaltsware ). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum
als Sicherung unserer Saldoforderung. Zur Weiterveräußerung
oder sonstigen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Kunde
nur berechtigt solange die Weiterveräußerung im Zuge seines
normalen Geschäftsverkehrs erfolgt und solange er uns gegenüber
nicht in Verzug ist. Soweit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
die Gültigkeit des Eigentumsvorbehaltes an Formvorschriften oder
sonstigen Vorraussetzungen geknüpft ist, hat der Kunde diese zu erfüllen.
Sollten Mitwirkungshandlungen unserseits erforderlich sein, hat uns der
Kunde darauf hinzuweisen. Sollte die Gültigkeit des Eigentumsvorbehaltes,
des verlängerten Eigentumsvorbehaltes, aus Rechtsgründen nicht
möglich sein, hat der Kunde unverzüglich dafür Sorge zu
tragen, dass uns eine entsprechende Sicherheit eingeräumt wird.
§ 10 - Lieferung auf Kommission
Bei Lieferung auf Kommission haftet der Kunde für die Vollzähligkeit
und Unversehrtheit der Ware. Nichtverkaufte Filme werden von uns zurückgenommen,
vorausgesetzt die Ware befindet sich in einem einwandfreien Zustand der
den Weiterverkauf der Ware erlaubt. Ausgeschlossen von einer Rücknahme
sind Cassetten deren Cover beschädigt oder mit Preisetiketten beklebt
ist.
§ 11 - Verkauf von Film, Fotorechten und Lizenzen
Bei Lieferung von Orginal / Master / Kopierbändern und / oder Fotos
/ Negative / Diapositive gehen die Urheber- / Nutzungs- und Verwertungsrechte
erst nach Zahlungseingang auf unser Konto an den Kunden über. Eine
vorherige Nutzung des Material, auch die Bearbeitung und Speicherung auf
digitalen Medien in jedweder Form, ist ausdrücklich untersagt.
§ 12 - Erfüllungsort - Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertraglichen Verpflichtungen ist der
Sitz unserer Gesellschaft. Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand Potsdam. Wir sind
jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die einheitlichen
Gesetze über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen und über
den Abschluss solcher Kaufverträge ( Haager Kaufrechtsabkommen )
finden keine Anwendung.
§ 13 - Salvatoresche Klausel
Im Falle einer Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die
übrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
gilt ohne weiteres eine solche Regelung, die im Rahmen des rechtlich möglichen,
der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.